Freie Fläche im Hallenplan antippen, Ihre Daten eingeben – fertig. Die Buchung wird mit der Auftragsbestätigung durch die solutioncube GmbH verbindlich.
Auf dem Vorplatz der Stadthalle sind Flächen für Infostände, Pavillons und Fahrzeuge (PKW, Transporter, LKW/Truck) möglich. Die Plätze sind begrenzt und werden individuell vergeben.
Stellen Sie einfach Ihre Anfrage – Sie geben an, was Sie aufstellen möchten und wie viel Fläche Sie ungefähr brauchen. Die genaue Platzierung stimmen wir persönlich mit Ihnen ab.
🚚 Der Plan dient nur zur Orientierung für PKWs und Fahrzeuge und zeigt, wie das Freigelände bei der letzten binea aufgeteilt war. Zum Vergrößern auf den Plan tippen.
solutioncube GmbH
Emil-Adolff-Straße 1
72760 Reutlingen
welcome@solutioncube.com
Bei einer Buchung über dieses Portal verarbeiten wir:
Wir verarbeiten diese Daten, um Ihre Buchung zu bearbeiten, die Standzuteilung vorzunehmen, Auftragsbestätigung und Rechnung zu erstellen sowie die Messe durchzuführen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragsanbahnung und -erfüllung).
Firma, Berufsfeld, Angebotsbeschreibung, Standnummer und – sofern angegeben – Internetadresse und Social-Media-Profile veröffentlichen wir im Ausstellerverzeichnis auf binea.de und in der gedruckten Messebroschüre. Die Veröffentlichung ist wesentlicher Bestandteil der Messeteilnahme.
Die Buchungsdaten werden in Google Sheets gespeichert und über Google Apps Script verarbeitet. Anbieter ist Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Mit Google besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Google ist unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert.
Für den Versand der Buchungsbestätigungen nutzen wir den Dienst Resend (Resend Inc., 2261 Market Street, San Francisco, CA 94114, USA). Übermittelt werden Name, E-Mail-Adresse und die in der Bestätigung enthaltenen Buchungsdaten. Grundlage sind Standardvertragsklauseln nach Art. 46 DSGVO.
Wir speichern die Daten für die Dauer der Vertragsbeziehung und darüber hinaus im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen – handels- und steuerrechtlich in der Regel sechs bzw. zehn Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres. Wartelisteneinträge löschen wir spätestens drei Monate nach Ende der Veranstaltung.
Die mit einem Stern gekennzeichneten Angaben benötigen wir zwingend, um Ihre Buchung bearbeiten zu können. Ohne sie ist eine Teilnahme nicht möglich. Alle übrigen Angaben sind freiwillig.
Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling nach Art. 22 DSGVO findet nicht statt. Über die Standzuteilung entscheiden wir im Einzelfall.
Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) sowie ein Widerspruchsrecht (Art. 21). Wenden Sie sich dazu formlos an welcome@solutioncube.com.
Ihnen steht außerdem ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu. Zuständig ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart.